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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Geltungsbereich
- 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension Schützenhof.
- 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hotel-Pension .
- 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
- 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension Schützenhof zustande. Der Pension Schützenhof steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- 2. Vertragspartner sind die Hotel-Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hotel-Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Hotel-Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- 3. Die Pension Schützenhof haftet für Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Hotel-Pension beschränkt.
- 4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
- 5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Hotel-Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- 1. Die Pension Schützenhof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- 2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hotel-Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen der Pension Schützenhof an Dritte.
- 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hotel-Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
- 4. Die Preise können von der Hotel-Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Hotel-Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension Schützenhof dem zustimmt.
- 5. Rechnungen der Hotel-Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Hotel-Pensionl ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Hotel-Pension der eines höheren Schadens vorbehalten.
- 6. Die Hote-Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- 7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension Schützenhof aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Hotel-Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hotel-Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Hotel-Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- 2. Sofern zwischen der Hotel-Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Hotel-Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Hotel-Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Hotel-Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
- 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Hotel-Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- 4. Der Pension Schützenhof steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der der Hotel-Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt der Pension Schützenhof
- 1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,
ist die Hotel-Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Hotel-Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Hotel-Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Hotel-Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- 3. Ferner ist die Hotel-Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- - höhere Gewalt oder andere von der Hotel-Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- - die Hotel-Pension begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hotel-Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Hotel-Pension zuzurechnen ist.
- - ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
- 4. Die Hotel-Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- 5. Bei berechtigtem Rücktritt der Hotel-Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Hotel-Pension über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Hotel-Pension nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung der Pension Schützenhof
- 1. Die Pension Schützenhof haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension Schützenhof zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Hotel-Pension auftreten, wird die Hotel-Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- 2. Für eingebrachte Sachen haftet die Hotel-Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3067,75 €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 766,94 €.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
- 3. Für die unbeschränkte Haftung der Hotel-Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- 4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Hotel-Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Hotel-Pension.
- 5. Weckaufträge werden von der Hotel-Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- 6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Hotel-Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlußbestimmungen
- 1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- 2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension Schützenhof (Warburg).
- 3.Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist Warburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Warburg
- 4.Es gilt deutsches Recht.
- 5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Kontakt:
Hotel Pension Schützenhof
Inh.: Hans Rasche
Am Schützenhof 2
34414 Warburg-Germete
Tel.: 05641/8132
Fax: 05641/7431559
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Reservierungen
Telefonisch, per Fax, per eMail oder über unser Reservierungs-Formular.
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 17:00 - 24:00
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Mittwoch Ruhetag
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